Das neue Kaufrecht seit 01.01.2022

Rechtsanwalt Kamen Gebauer klärt auf.

Mit der Gesetzesänderung hat die Bundesrepublik Deutschland die Warenkaufrichtlinie der EU umgesetzt, sodass seit dem 01.01.2022 das neue Gesetz auf die ab 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge Anwendung findet.

Sachmangel Begriff

§ 434 BGB

Der aktualisierte Sachmangelbegriff: Eine Erklärung

Der Begriff des Sachmangels, wie im § 434 BGB definiert, hat eine Neuausrichtung erfahren, die nun zwei Hauptkomponenten umfasst: die subjektive und die objektive Komponente.

1. Subjektive Komponente (Vereinbarte Beschaffenheit):
   - Bezogen auf das, was Sie im Kaufvertrag explizit vereinbart haben (siehe § 434 Abs. 2 BGB).

2. Objektive Komponente (Übliche Beschaffenheit):
   - Bezogen auf das, was allgemein üblich und daher von Ihnen als Käufer erwartbar ist, bezüglich der Art der Sache (siehe § 434 Abs. 3 BGB).

Änderungen im Vergleich zur vorherigen Regelung:
- Früheres Recht:
   - Hauptsächlich kam es auf die vereinbarte Beschaffenheit an.
   - Die übliche Beschaffenheit war nur relevant, wenn keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde.

- Aktuelles Recht:
   - Nun spielen sowohl die vereinbarte als auch die übliche Beschaffenheit eine Rolle.
   - Ihr Fahrzeug (oder andere gekaufte Gegenstände) muss den vereinbarten und den allgemein üblichen Standards entsprechen, um als mängelfrei betrachtet zu werden.

Durch diese Neuausrichtung erweitert sich der Sachmangelbegriff und bietet eine klarere Grundlage für die Beurteilung der Mängelfreiheit einer Sache, sowohl aus der Perspektive des Verkäufers als auch des Käufers.

Formvorschrift "vor und eigens" § 476 Abs. 1 BGB

§ 476 Abs. 1 BGB

Wenn Sie eine untypische Vereinbarung treffen möchten, insbesondere beim Kauf eines Fahrzeugs, ist es wichtig, sich an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu halten, um sicherzustellen, dass diese Vereinbarung gültig ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) solche Transaktionen. Ein bestimmter Abschnitt des BGB, nämlich § 476 Abs. 1, legt fest, wie solche untypischen Vereinbarungen zu handhaben sind.

Im Kontext eines Fahrzeugkaufs bedeutet das, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Eigenschaft hat, die von den allgemeinen Erwartungen abweicht, müssen bestimmte Schritte befolgt werden, um diese Abweichung rechtlich wirksam zu vereinbaren. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

1. Separates Dokument: Bevor der Kauf abgeschlossen wird, sollten Sie den Käufer in einem separaten Dokument, das nicht Teil des Kaufvertrags ist, darauf hinweisen, dass das Fahrzeug in einer bestimmten Hinsicht von den üblichen Standards abweicht. Zum Beispiel, wenn das Fahrzeug eine spezielle Art von Motor hat, der nicht den allgemeinen Umweltstandards entspricht, sollte dies deutlich gemacht werden.

2. Deutlicher Hinweis: Der Hinweis auf die Abweichung sollte klar und unmissverständlich sein, sodass der Käufer genau versteht, worauf er sich einlässt. Dieser Hinweis sollte sowohl die spezifische Abweichung als auch die möglichen Konsequenzen dieser Abweichung erläutern.

3. Wiederholung im Kaufvertrag: Im Kaufvertrag selbst sollte die besondere Eigenschaft des Fahrzeugs erneut erwähnt und beschrieben werden, um sicherzustellen, dass der Käufer vollständig informiert ist und die Abweichung akzeptiert.

Diese Schritte sind wichtig, um rechtliche Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass beide Parteien die spezifischen Bedingungen des Vertrags verstehen und akzeptieren. Durch die Einhaltung der Formvorschriften des § 476 Abs. 1 BGB können Streitigkeiten vermieden und eine klare Grundlage für die Transaktion geschaffen werden.

Unbrauchbare Montageanleitung

§ 434 BGB

Ab sofort kann auch ein Mangel vorliegen, wenn die Montageanleitungen unbrauchbar sind.

Digitale Elemente

§ 475 b, 475 c BGB

Das deutsche Recht hat sich an die fortschreitende Digitalisierung angepasst und Regelungen für Waren mit digitalen Elementen eingeführt. Diese Regelungen sind besonders relevant, wenn Sie ein Auto mit digitalen Features wie einem Navigationssystem kaufen, das externe Daten empfängt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in den Paragraphen § 475 b und § 475 c fest, welche Pflichten der Verkäufer in Bezug auf die digitalen Komponenten der Ware hat, und wie diese Pflichten die Rechte des Käufers beeinflussen.

1. Aktualisierungsverpflichtungen des Verkäufers:
   - Der Verkäufer ist nun verpflichtet, die digitalen Elemente des Fahrzeugs im vereinbarten und üblichen Umfang zu aktualisieren. Das bedeutet, dass Software-Updates durchgeführt werden müssen, um die Funktionalität und Sicherheit der digitalen Komponenten zu gewährleisten.

2. Mängel und Aktualisierungszeitpunkt:
   - Wenn dem Verkäufer ein Software-Update nicht gelingt, kann das als Sachmangel gewertet werden. Eine bedeutende Neuerung ist, dass der relevante Zeitpunkt für die Beurteilung eines Mangels nicht mehr der Übergabezeitpunkt, sondern der Aktualisierungszeitpunkt ist.

3. Verjährungsregeln:
   - Im Paragraphen § 475 e BGB sind Verjährungsregeln festgelegt, die in diesem Kontext relevant sind. Diese Regelungen sind wichtig, um zu verstehen, wie lange Sie als Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen können, falls es zu Problemen mit den digitalen Elementen des Fahrzeugs kommt.

4. Informationspflicht des Verkäufers:
   - Der Verkäufer muss Sie als Käufer über notwendige Aktualisierungen informieren. Dies stellt sicher, dass Sie über wichtige Updates und deren Installation informiert sind, um die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der digitalen Elemente Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Käufer von Fahrzeugen mit digitalen Elementen zu schützen und stellen sicher, dass die digitalen Features auf dem neuesten Stand und funktionsfähig bleiben. Durch die Kenntnis dieser Rechtsvorschriften können Sie besser verstehen, welche Rechte und Pflichten Sie und der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags haben.

Beweislastumkehr

§ 477 BGB

Die bisherigen sechs Monate werden beim Verbrauchsgüterkauf auf ein volles Jahr verlängert. Bei Waren mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente regelt § 477 Abs. 2 BGB sogar eine Beweislastumkehr von zwei Jahren.

Rücktritt ohne Fristsetzung

§ 475 d BGB

Titel: "Zurücktreten ohne zu Zögern: Das sagen die Gesetze zum fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag!"

Wenn ein gekauftes Produkt Mängel aufweist, steht der Kopf schnell vor Fragen: "Kann ich einfach vom Kauf zurücktreten? Muss ich dem Verkäufer noch eine Chance geben?" Die Antwort liegt im § 475 d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verborgen, der eine Welt ohne Wartezeiten verspricht!

1. Fristlose Freiheit:
   - Der Gesetzestext schreit förmlich: "Fristen? Nicht hier!" Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Es sollte genügen, wenn zwischen Ihrer Mängelrüge und dem Rücktritt ein angemessener Zeitraum vergangen ist. Doch halt, was heißt hier eigentlich angemessen?

2. Der Teufel steckt im Detail:
   - Die "angemessene Frist" ist ein juristischer Drahtseilakt. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die Art und der Zweck der Ware den Taktstock für das Urteil der Angemessenheit schwingen. Sie ist der unsichtbare Richter, der darüber entscheidet, ob Ihr Rücktritt das Licht der Rechtmäßigkeit erblickt!

3. Sicher ist sicher:
   - Trotz der verführerischen Aussicht auf einen fristlosen Rücktritt bleibt der alte Weg des Fristsetzens der sicherste. Warum? Weil Sie nicht riskieren wollen, dass ein Gericht später die Stirn runzelt und sagt: "Diese Frist war nicht angemessen!" Eine Nachfrist zu setzen, könnte der goldene Schlüssel sein, um auf der sicheren Seite zu stehen.

4. Wägen Sie ab:
   - Bevor Sie den fristlosen Rücktritt wählen, überlegen Sie: Ist es das Risiko wert? Die Beantwortung dieser Frage könnte der erste Schritt auf dem Pfad der weisen Entscheidungen sein!

Die Gesetzgebung öffnet die Tür zu einem fristlosen Rücktritt, doch die Schatten des Unbekannten lauern in den Ecken der "angemessenen Frist". Seien Sie klug, seien Sie sicher, und lassen Sie sich nicht von der verführerischen Sirene des § 475 d Abs. 1 BGB in unruhige Gewässer locken!

Versuch der Nachbesserung

§ 475 d Abs. 1 Z. 2 BGB

Titel: "Ein Schuss, ein Treffer? Das spannende Drama um die Nachbesserung im Kaufrecht!"

Die juristische Bühne des § 475 d Abs. 1 Z. 2 BGB öffnet den Vorhang zu einem packenden Akt um Rechte, Vertrauen und die düstere Unbekannte der Nachbesserung. Wird der Verkäufer mit nur einem Versuch ins Schwarze treffen, oder kippt das Vertrauen und lässt den Verbraucher kalt? Ein Gesetz, das mehr verspricht, als es preisgibt!

1. Ein Versuch über Alles:
   - Der Verkäufer betritt die Bühne mit nur einem Versuch der Nachbesserung im Köcher. Sie, der Verbraucher, halten den Schlüssel zum Rücktritt in der Hand, wenn der Pfeil der Nachbesserung sein Ziel verfehlt. Doch wird das Gesetz Sie im Stich lassen, wenn das Vertrauen in den Verkäufer bröckelt?

2. Das verlorene Vertrauen:
   - Das Vertrauen ist der unsichtbare Faden, der Verkäufer und Verbraucher verbindet. Doch der Gesetzgeber lässt Sie im Dunkeln tappen: Wann ist es erlaubt, das Vertrauen zu verlieren? Ein vertracktes Rätsel, das das Recht auf Rücktritt zu einem spannenden Thriller macht!

3. Die zweite Chance:
   - Hat der Verkäufer das Recht auf einen zweiten Versuch der Nachbesserung, falls Ihr Vertrauen noch fest im Sattel sitzt? Die Antwort könnte sich hinter der Art der Ware, ihrer Bedeutung für Sie und der Schwere des Mangels verbergen.

4. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste:
   - In einem Meer von Unsicherheiten könnte es klug sein, dem Verkäufer einen weiteren Versuch der Nachbesserung zu gewähren. Ein bisschen Vorsicht könnte das Boot des Vertrauens vor dem Sinken bewahren und Sie sicher durch die stürmischen Gewässer des Kaufrechts steuern!

Die Reise durch den § 475 d Abs. 1 Z. 2 BGB ist ein nervenaufreibendes Abenteuer, bei dem jeder Versuch der Nachbesserung Sie näher an die Klippen des Rücktritts bringt. Wird der Verkäufer die Fluten des Misstrauens überwinden können, oder wird Ihr Recht auf Rücktritt zum Helden des Tages? Steigen Sie ein in das packende Drama des Kaufrechts und entdecken Sie, wie viel ein Versuch wirklich wert ist!

Verweigerung der Nachbesserung

§ 475 d Abs. 1 Z. 4 BGB

Titel: "Das große Nacherfüllungs-Dilemma: Wenn der Verkäufer zögert, springt Ihr Rücktrittsrecht in den Ring!"

Wenn der Verkäufer beim Echo Ihrer Nacherfüllungsforderung stolpert, entsteht eine juristische Arena, in der Ihr Rücktrittsrecht der unbestrittene Champion ist. Der § 437 Nr. 2 BGB entfesselt die volle Kraft des Verbraucherschutzes, wenn der Verkäufer vor der Nacherfüllung zurückschreckt - berechtigt oder unberechtigt!

1. Der stolze Verweigerer:
   - Stellt der Verkäufer sich stur und verweigert die Nacherfüllung? Das Gesetz kümmert sich nicht um seine Gründe! Ihr Rücktrittsrecht betritt die Bühne mit einer klaren Botschaft: "Der Verbraucher hat das Sagen!"

2. Die versteckten Kosten der Nacherfüllung:
   - Will der Verkäufer für die Nacherfüllung Geld sehen? Ihre Rechte singen ein Lied von Freiheit und Rücktritt! Kein Cent soll das Band des Vertrags halten, wenn der Verkäufer den Preis der Nacherfüllung auf Ihre Schultern legen will!

3. Die tickende Uhr der Nacherfüllung:
   - Schleicht die Zeit dahin, während der Verkäufer auf der faulen Haut liegt? Die Frist für die Nacherfüllung ist keine endlose Straße, sondern eine rasante Rutschbahn direkt zum Rücktrittsrecht!

4. Unannehmlichkeiten? Nicht in meinem Buch!:
   - Erwartet der Verkäufer, dass Sie durch einen Sturm von Unannehmlichkeiten segeln, während er die Nacherfüllung anstrebt? Ihr Rücktrittsrecht ist der Leuchtturm im stürmischen Meer der Vertragsbeziehungen!

Der § 437 Nr. 2 BGB ist Ihr Schwert und Schild im Kampf gegen die Dunkelheit der Nacherfüllungsverweigerung. Wenn der Verkäufer zögert, zaudert oder die Hand aufhält, steht Ihr Rücktrittsrecht bereit, um das Licht der Gerechtigkeit in die Welt des Kaufrechts zu bringen. Sind Sie bereit, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen, wenn die Nacherfüllung auf dem Prüfstand steht? Betreten Sie die Arena des Verbraucherschutzes und sehen Sie, wie das Gesetz für Sie kämpft!

Darf ich den Mangel selbst beseitigen?

Die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung im Kaufrecht

Titel: "Das Nachbesserungs-Notdrama: Wenn der Verkäufer schweigt, darf der Käufer selbst Hand anlegen?"

Der Verkäufer bleibt stumm trotz Ihrer wiederholten Rufe nach Nachbesserung. Die Uhr tickt, Ihr Geduldsfaden wird dünner und der Mangel an der Ware schreit um Aufmerksamkeit. Darf man nun selbst zur Tat schreiten und dem Mangel den Garaus machen?

1. Die Gesetzes-Geduldsprobe:
   - Die §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB haben klar und deutlich gesprochen: Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen oder eine makellose Ware liefern. Doch was, wenn die Antwort auf Ihr Nachbesserungsbegehren ein ohrenbetäubendes Schweigen ist?

2. Selbst ist der Käufer?:
   - Das Gesetz lässt den DIY-Begeisterten im Stich! Im Kaufvertragsrecht kennt man nicht das gemütliche Heimwerkern wie im Werkvertragsrecht. Doch der § 439 Abs. 2 BGB flüstert von Schadensersatz statt der Leistung und lässt Hoffnung keimen.

3. Der Mängel-Mindermacher:
   - Der § 441 Abs. 4 S. 1 BGB öffnet eine Hintertür zur Kaufpreisminderung. Ihre Selbstvornahmekosten könnten Ihr Ticket zu einem geringeren Kaufpreis sein. Doch wie berechnet sich der Minderungsbetrag in der Welt der Reparaturkosten?

4. Schadensersatz: Der Ritter in glänzender Rüstung:
   - Mit den magischen Formeln § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1,3 BGB i.V.m. § 281 BGB / § 283 BGB können Sie den Schadensersatz statt der Leistung heraufbeschwören, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Doch die Uhr tickt, und der Stand der Gesetzgebung ab 01.01.2022 bleibt ein mystisches Mysterium!

5. Die unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag & Bereicherungsrecht:
   - Hier betritt die unbekannte Juristerei die Bühne. Der § 684 S. 1 BGB tanzt mit dem Bereicherungsrecht und zaubert den objektiven Wert der Mängelbeseitigungsarbeiten hervor. Doch wie weit reicht die Bühne der § 437 ff. BGB?

Die juristische Reise durch den Dschungel des Nachbesserungsrechts ist gespickt mit mysteriösen Vorschriften und schlaflosen Nächten. Das Gesetz flüstert und schreit, lockt und warnt, während Sie auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit sind. Werden die Gesetzesänderungen ab 2023 Ihr Selbstvornahmerecht stärken? Oder bleibt der Weg des Schadensersatzes Ihr treuer Begleiter? Tauchen Sie ein in die spannende Welt des Kaufrechts und entdecken Sie, ob der Käufer wirklich König ist, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert!

 

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