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Rechtsanwalt für Wohnmobile/ Reisemobile/ Wohnwagen

Gewährleistung bei Wohnmobil, Reisemobil & Wohnwagen – Vorsicht Falle: Sichern Sie Ihre Rechte!

Die Gewährleistung bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist ein spannender, aber brandgefährlicher Bereich: Versteckte Mängel, undichte Stellen oder defekte Elektronik kosten schnell tausende Euro. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, zahlt drauf – und verliert den Spaß an der Freizeit!

Ihre Gewährleistungsrechte kompromisslos sichern:

  • Mängel entdecken: Frühzeitig handeln spart bares Geld!
  • Nacherfüllung & Reparatur: Händler zur schnellen Reparatur zwingen – auf seine Kosten!
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei schweren Mängeln Ihr gutes Recht!
  • Kaufpreisminderung: Sie zahlen nicht für Fehler anderer!

Lassen Sie sich nicht abspeisen – kämpfen Sie um Ihr Recht!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen ist Ihr Experte für Gewährleistungsfragen bei Reisemobilen und Wohnwagen. Kontaktieren Sie uns sofort – und genießen Sie Ihre Freizeit endlich sorgenfrei!

Wohnmobil vor Abendhimmel

Mängel am Wohnmobil oder Wohnwagen? Kämpfen Sie jetzt kompromisslos für Ihr Recht!

Endlich sollte Ihr Traum wahr werden: ein nagelneues Wohnmobil oder ein luxuriöser Wohnwagen von Top-Marken wie Rapido, Hobby, Carado, Fiat Ducato, Bürstner, Dethleffs, Adria, Morello, Carthago, Weinsberg, Pössl, Knaus und vielen anderen. Doch plötzlich der Schock – gravierende Mängel statt grenzenloser Freiheit!

Lassen Sie sich nicht abspeisen – handeln Sie sofort!

Sie verhandeln vergeblich mit dem Verkäufer? Keine Reaktion auf Ihre Beschwerden? Genug gewartet! Ihre Rechte sind klar:

  • Mängelbeseitigung: Händler muss reparieren – auf seine Kosten!
  • Kaufpreisminderung: Zahlen Sie nie den vollen Preis für mangelhafte Ware!
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Wenn nichts hilft, fordern Sie Ihr Geld zurück!
  • Schadensersatz: Lassen Sie nicht locker, verlangen Sie Entschädigung für Ihren Ärger!

Achtung: Neues Kaufrecht seit 01.01.2022 – Kennen Sie Ihre Rechte?

Seit dem 01. Januar 2022 gelten neue Gewährleistungsregeln (EU-Warenkaufrichtlinie). Wer sie nicht kennt, verliert bares Geld. Bleiben Sie informiert und setzen Sie Ihre Ansprüche gnadenlos durch!

Wohnwagen oder Wohnmobil mangelhaft? Rechtsanwalt Gebauer in Kamen kämpft aggressiv für Ihre Rechte – jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Familie unterwegs mit Wohnmobil

Kaufvertrag für Wohnmobile & Wohnwagen – Vorsicht Falle! Diese Fehler müssen Sie vermeiden!

Ein Kaufvertrag für Wohnmobile, Reisemobile oder Wohnwagen wirkt auf den ersten Blick simpel – doch Vorsicht: Fehler können Sie teuer zu stehen kommen! Grundlage ist § 433 BGB, doch besonders bei Top-Marken wie Rapido, Hobby, Fiat Ducato, Bürstner, Carthago oder Dethleffs lauern oft versteckte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ihre Checkliste vor Vertragsabschluss – So schützen Sie sich effektiv:

  • AGB gründlich prüfen: Viele Verkäufer verstecken gefährliche Klauseln – lesen und verstehen Sie jede Zeile genau!
  • Klare Absprachen schriftlich fixieren: Nur schriftliche Vereinbarungen schützen vor bösen Überraschungen und Streit!
  • Bei Unklarheiten sofort handeln: Verlangen Sie klare Antworten vom Verkäufer oder holen Sie Rechtsberatung ein!

Achtung: Kaufvertrag bedeutet Anspruch auf einwandfreie Ware!

Mit dem Kaufvertrag erwerben Sie nicht nur ein Fahrzeug, sondern auch starke Rechte:

  • Mängelbeseitigung: Verkäufer muss Schäden sofort beheben!
  • Rücktrittsrecht: Bei schweren Mängeln können Sie den Kaufvertrag rückabwickeln!
  • Schadensersatzanspruch: Sie haben Recht auf finanzielle Entschädigung bei Ärger und Verzögerungen!

Gehen Sie kein Risiko ein – sichern Sie Ihren Traum vom perfekten Wohnmobil!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen prüft Ihren Kaufvertrag professionell und setzt Ihre Rechte konsequent durch – bevor es zu spät ist!

Gewährleistung

Gewährleistung nach neuem Kaufrecht 2022 – Vorsicht Falle! § 475b BGB stärkt Ihre Rechte bei Mängeln enorm!

Wohnmobil oder Wohnwagen gekauft und enttäuscht? Die neue Rechtslage seit 2022 ist auf Ihrer Seite – doch viele Händler verschweigen das bewusst! Wer jetzt nicht richtig handelt, verliert bares Geld.

Achtung: § 475b BGB – Ihre starke Waffe gegen mangelhafte Fahrzeuge!

Seit 2022 gilt: Zeigt sich innerhalb von einem Jahr nach Kauf ein Mangel, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe bestand. Bedeutet für Sie:

  • Händler trägt die Beweislast: Er muss beweisen, dass er ein mängelfreies Wohnmobil verkauft hat – nicht Sie!
  • Reparatur ohne Wenn und Aber: Der Verkäufer ist zur sofortigen, kostenlosen Nachbesserung verpflichtet!
  • Schneller Rücktritt möglich: Klappt die Reparatur nicht, können Sie sofort vom Kauf zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern!
  • Schadensersatz und Minderung: Lassen Sie sich für Ärger und Stress finanziell entschädigen – fordern Sie konsequent Ihre Rechte ein!

Händler tricksen gern – Lassen Sie sich nicht abspeisen!

Verkäufer versuchen oft, Ihre Rechte kleinzureden. Jetzt gilt es, aggressiv dagegenzuhalten! Sie haben dank § 475b BGB alle Trümpfe in der Hand.

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen setzt Ihre Gewährleistungsrechte konsequent und kompromisslos durch – kontaktieren Sie uns sofort und holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht!

Gewährleistungsrecht

Neues Gewährleistungsrecht 2022: Vorsicht! So holen Sie bei Mängeln an Wohnmobilen und Wohnwagen das Maximum heraus!

Ihr neues Wohnmobil oder Ihr Wohnwagen hat Mängel? Händler weigert sich oder stellt sich quer? Schluss damit! Seit dem 01.01.2022 sind Ihre Rechte als Käufer massiv gestärkt – viele Händler wollen Sie darüber bewusst im Unklaren lassen. Jetzt gilt es, aggressiv für Ihre Rechte einzustehen!

Vorsicht, NEUE Gesetzeslage – Das müssen Sie jetzt dringend wissen!

Die Reform des Kaufrechts bringt entscheidende Neuerungen, die Ihre Position im Streit um Wohnmobile oder Wohnwagen deutlich verbessern:

1. Neuer § 476 Abs. 1 BGB – Formvorschrift schützt Käufer!

Will der Händler Ihnen ein Fahrzeug mit bestimmten Abweichungen verkaufen (z.B. Ausstattung), muss er das schriftlich in einem separaten Dokument VOR Vertragsabschluss deutlich machen. Keine gesonderte Mitteilung? Dann sind die Klauseln unwirksam! Lassen Sie sich nicht täuschen – achten Sie penibel auf diese Vorschrift!

2. Neu: Montageanleitungen & Softwareupdates entscheidend (§ 475b, 475c BGB)

Seit 2022 gelten auch schlechte Montageanleitungen oder misslungene Softwareupdates als Sachmangel! Gerade bei modernen Wohnmobilen, Reisemobilen und Wohnwagen mit digitalen Elementen (Navigation, autonomes Fahren, Multimedia-Systeme) können Sie jetzt noch stärker gegen den Händler vorgehen.
Achtung: Händler MUSS Sie aktiv über notwendige Software-Aktualisierungen informieren! Versäumt er das, haften Sie nicht – sondern er!

3. Verjährung bei Gebrauchtfahrzeugen – verkürzt, aber stark geschützt (§ 476 Abs. 2 BGB)

Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtfahrzeuge darf zwar auf 1 Jahr verkürzt werden – ABER nur, wenn Sie der Händler VOR dem Kauf in einem eigenständigen Dokument deutlich darauf hinweist und dies im Kaufvertrag extra hervorgehoben wird. Bloße Klauseln in den AGB oder versteckte Hinweise im Vertrag reichen nicht aus!

4. Beweislastumkehr – Neuer § 477 BGB – Händler muss jetzt länger beweisen!

Ab sofort gilt bei Verbrauchsgüterkäufen eine Beweislastumkehr von 1 Jahr statt bisher 6 Monaten! Bei Waren mit digitalen Elementen sogar 2 Jahre! Das heißt: Nicht Sie müssen beweisen, dass der Schaden beim Kauf vorlag – sondern der Händler muss beweisen, dass er fehlerfrei geliefert hat. Ihre Chance, den Händler konsequent und aggressiv in die Pflicht zu nehmen!

5. Nacherfüllung und Rücktritt – jetzt noch leichter (§ 475d BGB)!

  • NEU: In vielen Fällen brauchen Sie keine Nachfrist mehr setzen, sondern nur eine angemessene Zeit verstreichen lassen! Doch Vorsicht – die Bewertung, was angemessen ist, bleibt unsicher. Zur Sicherheit sollten Sie weiterhin eine klare Frist setzen – das bringt Händler unter Zugzwang und sichert Ihren Anspruch!
  • NEU: Rücktritt geht jetzt noch einfacher, wenn Händler offensichtlich nicht ordentlich oder nicht schnell genug nachbessern will. Bleiben Sie hartnäckig und handeln Sie schnell!

6. Minderung und Schadensersatz – Geld zurück bei mangelhafter Ware!

  • Nach gescheiterter Nacherfüllung haben Sie das volle Recht, den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB).
  • Schadensersatz (§ 280 BGB): Händler haftet automatisch – er muss beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (fast unmöglich). Nutzen Sie das gnadenlos aus und fordern Sie Entschädigung für Ihre verlorene Zeit und Nerven!

7. Preisvereinbarung, Kaufantrag und AGB – Fallen beim Kaufvertrag vermeiden!

  • Lassen Sie jede wichtige Absprache in den Kaufvertrag aufnehmen – kein mündliches Versprechen gilt ohne schriftliche Fixierung!
  • Vorsicht bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Klauseln, die versteckt sind oder unklar formuliert, sind nicht wirksam! Lesen Sie genau und setzen Sie Händler unter Druck!

8. Widerruf – Wann Sie raus aus dem Vertrag können!

Ein Kaufvertrag für Neufahrzeuge ist grundsätzlich nicht widerrufbar, es sei denn, es liegt ein Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft oder eine Finanzierung vor (§§ 312, 499 BGB). Hier können Sie sofort handeln und den Vertrag rückabwickeln!

Achtung: Jeder Fehler kostet bares Geld!

Ihre neuen Rechte sind wertlos, wenn Sie nicht entschlossen dagegenhalten. Händler rechnen damit, dass Sie Ihre Rechte nicht kennen oder zögern, sie durchzusetzen.
Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen setzt Ihre Gewährleistungsansprüche bei Wohnmobilen, Reisemobilen und Wohnwagen konsequent und ohne Kompromisse durch!
Kontaktieren Sie uns jetzt und holen Sie sich, was Ihnen zusteht – bevor es zu spät ist!

Nacherfüllung Recht bis 31.12.2021

Kann ich Nacherfüllung verlangen? Es ist so, dass der Käufer zunächst die Nacherfüllung verlangen muss, er hat den Verkäufer also aufzufordern, die Sache mangelfrei zu übergeben. Dies ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ist aber als Folge der Bestimmung, dass der Käufer die anderen Rechte erst nach Ablauf einer Nacherfüllungsfrist geltend machen kann.

Rücktritt

Rücktrittsrechte beim Kauf: Eine Erläuterung

Rücktritt vom Kaufvertrag – Setzen Sie Ihre Rechte konsequent und entschlossen durch!

Mangelhafte Ware geliefert bekommen oder enttäuscht von einer Dienstleistung? Zeit, Ihre Rechte durchzusetzen! Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht gibt Ihnen mächtige Instrumente an die Hand, um sich von fehlerhaften Kaufverträgen zu lösen. Doch Vorsicht: Wer die rechtlichen Schritte nicht genau kennt, riskiert unnötige Verluste.

Rücktritt vom Kaufvertrag – Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung (§§ 346 ff. BGB):

1. Wirksamer Kaufvertrag – Basis Ihres Anspruchs

  • Stellen Sie sicher, dass ein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Dokumentieren Sie unbedingt alle Vereinbarungen schriftlich – nur dann sind Sie rechtlich abgesichert!

2. Erheblicher Mangel an Ware oder Leistung (§ 434 BGB)

  • Eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit oder ein Wertverlust berechtigen Sie zum Rücktritt. Ob Wohnmobil, Wohnwagen oder PKW: Nehmen Sie Mängel niemals hin!

3. Setzen Sie eine klare Frist zur Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)!

  • Fordern Sie deutlich und schriftlich eine schnelle Reparatur oder einen Austausch. Nur eine klare Fristsetzung erhöht den Druck auf den Händler erheblich und stärkt Ihre Position.

NEU ab 2022: Rücktritt ohne Fristsetzung (§ 475 d Abs. 1 Ziffer 1 BGB)!

  • Nach neuer Rechtslage ist eine formelle Fristsetzung nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn nach Ihrer Mangelanzeige ein angemessener Zeitraum verstrichen ist. Aber Achtung: Was „angemessen“ bedeutet, richtet sich nach dem Einzelfall und ist rechtlich unsicher. Handeln Sie daher lieber auf Nummer sicher und setzen Sie dennoch eine klare Frist. Gerade bei Freizeitfahrzeugen (Wohnmobil oder Wohnwagen) könnten Gerichte einen anderen Maßstab anlegen als beim Alltagsfahrzeug.

4. Nacherfüllung gescheitert? Ziehen Sie sofort den Schlussstrich!

  • Reagiert der Verkäufer nicht oder sind Reparaturen erfolglos, steht Ihnen das Recht zum Rücktritt eindeutig zu. Lassen Sie sich nicht hinhalten!

NEU: Rücktritt bei Verweigerung der Nacherfüllung (§ 475 d Abs. 1 Ziffer 4 BGB)

  • Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung (egal ob berechtigt oder unberechtigt), dürfen Sie umgehend zurücktreten. Das gilt auch dann, wenn er zwar nachbessern möchte, dies jedoch nicht kostenlos, nicht rechtzeitig oder mit erheblichem Aufwand für Sie verbunden wäre. Setzen Sie diesen Anspruch konsequent durch!

NEU: Rücktritt bei offensichtlichem Scheitern der Nacherfüllung (§ 475 d Abs. 1 Ziffer 5 BGB)

  • Es bedarf nicht einmal einer ausdrücklichen Erklärung des Verkäufers, dass er nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird. Bereits wenn offensichtlich ist, dass der Händler seine Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, dürfen Sie den Vertrag sofort beenden. Nutzen Sie diese Möglichkeit entschlossen aus!

5. Rücktrittsausschlüsse erkennen und überwinden

  • Verkäufer versuchen gern, sich auf angebliche Ausschlussgründe (§§ 323 Abs. 5 Satz 2, 323 Abs. 6 BGB) zu berufen. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern – häufig greifen diese Ausschlüsse nicht.

6. Entschlossene Rücktrittserklärung – machen Sie Ihre Rechte unmissverständlich klar!

  • Formulieren Sie Ihren Rücktritt schriftlich und eindeutig. Verlangen Sie unmittelbar die Rückabwicklung des Vertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises – je entschlossener, desto erfolgreicher.

7. Rückabwicklung – Sie haben Anspruch auf Ihr Geld (§§ 346 ff. BGB)!

  • Fordern Sie die vollständige Rückzahlung ohne Abzüge oder Verzögerungen. Seien Sie hartnäckig und bestehen Sie kompromisslos auf Ihre berechtigten Ansprüche.

Achtung: Fehler kosten bares Geld!

Das Rücktrittsrecht erfordert genaue Kenntnis und konsequentes Vorgehen. Händler setzen oft darauf, dass Käufer ihre Rechte nicht genau kennen oder unsicher handeln.

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen unterstützt Sie entschlossen und zielgerichtet bei Ihrem Rücktritt vom Kaufvertrag – handeln Sie jetzt und holen Sie sich zurück, was Ihnen rechtlich zusteht!

Kaufantrag

Vorsicht beim Fahrzeugkauf: So sichern Sie Ihre Rechte beim Kaufvertrag – auch online und per Fernabsatz!

Sie haben Ihr Wunschfahrzeug gefunden, das Bestellformular ausgefüllt und warten gespannt auf die Antwort des Verkäufers? Achtung: Rechtlich betrachtet ist Ihre Bestellung zunächst ein verbindliches Angebot an den Verkäufer, einen Kaufvertrag abzuschließen. Doch was viele Käufer nicht wissen: Der Verkäufer kann sich Zeit lassen – aber nicht unbegrenzt!

Angebotsfrist – So lange gilt Ihre Bestellung:

  • Grundsätzlich gilt: Bis zu vier Wochen sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
  • Bei Nutzfahrzeugen sind es sogar bis zu sechs Wochen.
  • Ist das Fahrzeug bereits beim Verkäufer vor Ort, gilt Ihre Bindung maximal zehn Tage (bei Nutzfahrzeugen bis zu zwei Wochen).

Innerhalb dieser Zeit entscheidet sich, ob der Verkäufer Ihre Bestellung ausdrücklich annimmt oder das Fahrzeug ausliefert – dann ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.

Achtung Falle: Stillschweigende Annahme durch den Verkäufer!

Nicht immer kommt es zu einer ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung. Nimmt der Händler jedoch Ihr Fahrzeug in Zahlung und bestätigt die Einhaltung der Absprachen, gilt Ihre Bestellung regelmäßig als stillschweigend angenommen. Bleiben Sie hier besonders aufmerksam und dokumentieren Sie alle Zusagen!

Verspätete Antwort des Verkäufers – Ihre Chance zum Ausstieg!

Meldet sich der Verkäufer erst nach Ablauf der genannten Fristen und bestätigt Ihre Bestellung, gilt dies rechtlich als ein neues Angebot des Verkäufers an Sie. Jetzt sind Sie am Zug und entscheiden, ob Sie das Fahrzeug noch wollen – oder ob Sie ablehnen!

Vorsicht bei abweichenden Angeboten – Farbe, Ausstattung und Preis sind entscheidend!

Weicht der Verkäufer in wesentlichen Punkten von Ihrer ursprünglichen Bestellung ab – beispielsweise in der Farbe, Ausstattung oder beim Preis –, kommt kein Kaufvertrag zustande! Lassen Sie sich hier nicht überrumpeln, sondern prüfen Sie genau, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich noch wollen.

Online-Fahrzeugkauf (Fernabsatzgesetz) – Das müssen Sie zusätzlich wissen!

Gerade beim Fahrzeugkauf im Internet (Fernabsatz) gilt ein wichtiger Vorteil für Sie als Verbraucher: Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB), wenn Sie das Fahrzeug ungesehen und ausschließlich per E-Mail, Online-Formular oder telefonisch bestellt haben. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, falls Sie doch Zweifel bekommen oder enttäuscht sind.

Lassen Sie sich nicht austricksen – Ihre Rechte als Käufer sind stärker, als Sie denken!

Beim Fahrzeugkauf lauern viele Fallstricke. Prüfen Sie jedes Angebot sorgfältig, achten Sie auf Fristen und machen Sie von Ihren Widerrufsrechten Gebrauch, wenn nötig.

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen steht Ihnen konsequent zur Seite – setzen Sie Ihr Recht entschlossen durch und gehen Sie beim Fahrzeugkauf auf Nummer sicher!

Kauf auf Probe § 454 BGB

Kauf auf Probe (§ 454 BGB) – Testen Sie Ihr Wunschfahrzeug risikofrei!

Sie möchten ein neues Fahrzeug erwerben, sind aber noch unsicher, ob es wirklich zu Ihnen passt? Dann könnte der sogenannte Kauf auf Probe (§ 454 BGB) genau das Richtige für Sie sein!

Beim Kauf auf Probe überlässt Ihnen der Verkäufer das Fahrzeug für einen vereinbarten Zeitraum – zum ausgiebigen Testen im Alltag. Ob Fahrkomfort, Ausstattung oder Handling: Prüfen Sie genau, ob Ihr neues Fahrzeug hält, was es verspricht!

Aber Vorsicht:
Wenn Sie innerhalb der vereinbarten Probezeit nichts unternehmen – also das Fahrzeug nicht ausdrücklich zurückgeben oder den Kauf ablehnen – gilt der Kaufvertrag automatisch als geschlossen! Entscheidend ist, dass Sie die vereinbarte Frist im Blick behalten und rechtzeitig handeln.

Ihre Vorteile beim Kauf auf Probe:

  • Risikofreies Kennenlernen des Fahrzeugs im Alltag
  • Entscheidungssicherheit ohne Zeitdruck
  • Keine Verpflichtung bei rechtzeitiger Rückgabe innerhalb der Probezeit

Achtung, Falle – Automatischer Vertragsschluss:

  • Reagieren Sie innerhalb der Frist nicht, kommt der Vertrag automatisch zustande – und Sie müssen das Fahrzeug bezahlen!

Nutzen Sie diese seltene, aber komfortable Option beim Fahrzeugkauf clever und informiert.

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen berät Sie kompetent zum Kauf auf Probe und hilft Ihnen, Stolperfallen zu vermeiden – damit Ihr Fahrzeugkauf garantiert gelingt!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Fahrzeugkauf – Achtung vor dem Kleingedruckten!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), oft das berühmte „Kleingedruckte“, sind im Kfz-Handel üblich und regeln wichtige Details des Kaufvertrags. Zwar schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch für den Fahrzeugkauf keine Schriftform vor, doch in der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag mit AGB Standard.

Wann sind AGB wirklich gültig?

  • Die AGB müssen deutlich sichtbar und unmissverständlich im Vertrag integriert sein. Meist erfolgt dies mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellformular.
  • Vorsicht: Nachträglich übergebene AGB (zum Beispiel auf einer Rechnung) sind unwirksam! In diesem Fall müssen Sie die AGB nicht akzeptieren oder prüfen.

Reicht ein bloßer Aushang im Autohaus?

  • Ein einfacher Aushang in den Geschäftsräumen reicht bei Fahrzeugkäufen nicht aus. Nur bei sogenannten Massengeschäften (z.B. Fahrkartenkauf) gelten AGB per Aushang.
  • Beim Neuwagenkauf müssen die AGB ausdrücklich und gut sichtbar vor oder bei Vertragsabschluss übergeben werden.

Achtung Falle: Unklare AGB sind unwirksam!

  • Sind die AGB unverständlich formuliert oder kaum lesbar („Kleinstschrift“), verlieren sie ihre Wirksamkeit. Lassen Sie sich nicht durch verwirrendes Kleingedrucktes täuschen – solche Klauseln sind rechtlich angreifbar.

Wichtig zu wissen:

  • Einzelne Klauseln können beanstandet werden, insbesondere wenn sie nachträglich verhandelt oder geändert wurden. Prüfen Sie daher aufmerksam, was Sie unterschreiben!

Schützen Sie sich vor teuren Überraschungen – prüfen Sie die AGB beim Fahrzeugkauf genau!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen unterstützt Sie dabei, versteckte Fallen in AGB zu erkennen und Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Widerruf

Fahrzeugkauf widerrufen – So kommen Sie aus Ihrem Kaufvertrag raus!

Sie haben einen Neuwagen gekauft, aber wollen ihn plötzlich nicht mehr? Vorsicht: Nicht jeder Autokauf ist einfach widerrufbar! Um sich effektiv und sicher vom Kaufvertrag zu lösen, müssen Sie wissen, in welchen Fällen Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen können.

Wann können Sie einen Autokauf widerrufen?

Grundsätzlich gilt:
Ein normaler Kaufvertrag über ein Neufahrzeug ist nicht ohne Weiteres widerrufbar. Haben Sie sich für das Auto entschieden und unterschrieben, sind Sie zunächst gebunden.

Doch es gibt wichtige Ausnahmen, die Ihnen einen Widerruf ermöglichen:

1. Autokauf als Haustürgeschäft (§ 312 BGB)

Hat der Händler Sie zu Hause aufgesucht, um den Kaufvertrag abzuschließen, profitieren Sie von einem 14-tägigen Widerrufsrecht. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich risikolos zu lösen!

2. Fernabsatzgeschäft (§ 312c BGB) – Fahrzeugkauf online oder telefonisch

Haben Sie Ihr Fahrzeug über das Internet, telefonisch oder per E-Mail gekauft, steht Ihnen ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, falls das Fahrzeug Ihre Erwartungen nicht erfüllt.

3. Fahrzeugfinanzierung – Ihr Joker für den Widerruf (§ 499 BGB)

Wurde Ihr Fahrzeug über eine Finanzierung erworben, haben Sie ein besonderes Widerrufsrecht. Sie können nicht nur den Darlehensvertrag widerrufen, sondern damit automatisch auch den Kaufvertrag beenden. Nutzen Sie diese wirksame Strategie, wenn Sie sich umentscheiden!

Achtung Sonderfall: Verbundene Geschäfte (§ 358 BGB)

Ein Kaufvertrag, der mit einem Verbraucherdarlehen oder Leasingvertrag verbunden ist, lässt sich direkt zwar nicht widerrufen – aber Vorsicht: Wenn Sie den Darlehens- oder Leasingvertrag widerrufen, wird automatisch auch der Autokauf rückabgewickelt. Das ist Ihre Chance, den Fahrzeugkauf elegant zu beenden!

Vorsicht, Falle: Widerrufsfrist beachten!

Das Widerrufsrecht gilt nur 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. Erhalt des Fahrzeugs. Zögern Sie nicht, wenn Sie widerrufen wollen. Jeder Tag zählt!

Sie möchten aus dem Autokauf raus? Rechtsanwalt Gebauer in Kamen hilft Ihnen, Ihre Widerrufsrechte optimal zu nutzen – sicher, schnell und effektiv!

 

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