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Lassen Sie sich bei der Scheidung nicht benachteiligen – sichern Sie Ihre Rechte!

Zugewinnausgleich bedeutet: Wer während der Ehe Vermögen aufbaut, muss es bei der Scheidung teilen. Doch Vorsicht – Fehler kosten Sie schnell Tausende Euro!

Zugewinnausgleich – worum geht's?

  • Zugewinn: Vermögen, das während der Ehe erworben wurde – wird fair geteilt!
  • Vermögensausgleich: Schutz vor finanzieller Benachteiligung – wer hier nicht aufpasst, verliert bares Geld!

Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Ex-Partner zu viel kassiert – Rechtsanwalt Gebauer in Kamen kämpft entschlossen für Ihr Geld und Ihre Rechte!

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Familienrecht Zugewinnausgleich - Kamen

Vermögensausgleich, Zugewinngemeinschaft

Gesetzlicher Zugewinnausgleich unter Eheleuten: Eine Übersicht

Zugewinnausgleich bei Scheidung in Kamen – So schützen Sie Ihr Vermögen!

Beim Zugewinnausgleich geht es um die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens bei einer Scheidung. Doch Vorsicht: Fehler bei der Berechnung können Sie teuer zu stehen kommen!

Zugewinnausgleich einfach erklärt:

  • Fair teilen: Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
  • Zugewinn berechnen: Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners – entscheidend ist der Tag des Scheidungsantrags.
  • Ausgleichsanspruch: Der Partner mit geringerem Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz.

Achtung – darauf kommt es an:

  • Rechtzeitig handeln: Ohne Antrag kein Zugewinnausgleich!
  • Ehevertrag prüfen: Sonderregelungen oder Ausschluss möglich.
  • Gerichtliche Anpassungen: In Ausnahmefällen kann das Gericht vom Regelfall abweichen.

Praxisbeispiel – So funktioniert der Zugewinnausgleich:

Ehepartner A startet mit 10.000 €, Ehepartner B ebenso. Bei der Scheidung hat A 50.000 €, B nur 30.000 €. Der Zugewinn von A beträgt 40.000 €, von B nur 20.000 €. B hat Anspruch auf 10.000 € (Hälfte der Differenz).

Vermeiden Sie finanzielle Nachteile – Rechtsanwalt Gebauer in Kamen berät Sie kompetent und zuverlässig rund um den Zugewinnausgleich. Schützen Sie Ihr Vermögen jetzt!

Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch im Rahmen des Zugewinnausgleichs: Klärung des Vermögensstatus zwischen Ehegatten

Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch clever nutzen – So schützen Sie Ihr Geld bei Scheidung!

Der Auskunftsanspruch ist Ihre stärkste Waffe beim Zugewinnausgleich. Laut § 1379 BGB muss Ihr Ehepartner alle Vermögenswerte offenlegen. Ohne diese Infos verlieren Sie bares Geld!

Wann haben Sie Anspruch auf Auskunft?

  • Bei Einreichung des Scheidungsantrags
  • Wenn Sie vorzeitigen Zugewinnausgleich beantragen
  • Bei Beendigung des Güterstands oder Trennung

Ihr Ehepartner muss alle Angaben detailliert und belegt nachweisen (§ 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB). Außerdem: Ohne Verzeichnis zum Anfangsvermögen wird das gesamte Endvermögen als Zugewinn betrachtet (§ 1377 Abs. 3 BGB). Das kann teuer werden!

Achtung bei versteckten Vermögenswerten:

Ihr Partner verweigert die Auskunft? Jetzt können Sie sofortigen Zugewinnausgleich erzwingen – und versteckte Vermögenswerte aufdecken.

Handeln Sie strategisch: Nutzen Sie den Auskunftsanspruch zu Ihrem Vorteil – so sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen unterstützt Sie dabei gezielt und effektiv!

Haushaltsgegenstände

Der Haushaltsanspruch: Regelungen zur Verteilung von Haushaltsgegenständen nach einer Scheidung

Haushaltsanspruch bei Scheidung – Wer bekommt was? So sichern Sie Ihre Ansprüche!

Der Haushaltsanspruch entscheidet, wem nach der Scheidung welche Haushaltsgegenstände zustehen. Laut § 1568b BGB gilt: Haushaltsgegenstände werden gesondert verteilt – unabhängig vom Zugewinnausgleich!

Was gehört zur Haushaltsverteilung?

  • Gemeinsam genutzte Gegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden, werden gerecht aufgeteilt.
  • Gegenstände, die ein Partner vor der Ehe gekauft hat, bleiben außen vor.
  • Gegenstände, die nach der Trennung erworben wurden, fallen in den Zugewinnausgleich.

Achtung – Verteilung strategisch angehen:

Nutzen Sie den Haushaltsanspruch, um Ihre Interessen gezielt durchzusetzen. Wer hier unvorbereitet handelt, verschenkt oft bares Geld und wichtige Gegenstände!

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen unterstützt Sie professionell – sichern Sie Ihre Ansprüche bei der Hausratsverteilung nach der Scheidung!

Einzelne Haushaltsgegenstände

Was zählt zum Haushalt? Ein Überblick über verschiedene Gegenstände und ihre Zuordnung

Haushaltsgegenstände bei Scheidung – Wer bekommt Auto, Küche und Co.?

Was zählt bei einer Scheidung als Haushaltsgegenstand und was gehört zum Zugewinn? Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Vermögensaufteilung!

Wichtige Beispiele auf einen Blick:

  • Auto: Gehört zum Haushalt, wenn beide Partner es regelmäßig nutzen.
  • Einbauküche: Fest eingebaut? Gehört zur Immobilie. Herausnehmbar? Haushaltsgegenstand!
  • Wohnwagen: Wird er gemeinsam für Urlaube genutzt, zählt er zum Haushalt.
  • Segeljacht: Gemeinsam genutzt? Haushaltsgegenstand. Nur von einem Partner genutzt oder als Geldanlage gekauft? Vermögenswert!
  • Kunstgegenstände: Haushaltsgegenstand, wenn gemeinsam genutzt und nicht ausschließlich Investition.

Achtung – Falsche Zuordnung kostet Geld!

Vermeiden Sie teure Fehler bei der Vermögensaufteilung – Rechtsanwalt Gebauer in Kamen hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.

Unbenannte Zuwendungen

Ehebedingte Zuwendungen: Ein komplexes Rechtsinstitut

Ehebedingte Zuwendungen bei Scheidung – So holen Sie Ihre Vermögenswerte zurück!

Ehebedingte Zuwendungen, wie Immobilienübertragungen, Geldanlagen oder Firmenbeteiligungen, können nach einer Trennung plötzlich zum Streitpunkt werden. Doch Achtung: Erst wenn der Zugewinnausgleich geklärt ist, können Sie diese Vermögenswerte zurückfordern!

Ehebedingte Zuwendungen – darum geht’s:

  • Vermögen übertragen? Immobilie, Firma oder Wertpapiere an Ihren Ehepartner gegeben? Wir klären, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen!
  • Zugewinnausgleich zuerst! Erst Zugewinnausgleich durchführen – dann ehebedingte Zuwendungen zurückholen!
  • Rechtssicher handeln: Diese Fälle sind komplex – ohne Fachanwalt riskieren Sie Ihr Vermögen.

Vorsicht – Vermögen retten!

Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft: Rechtsanwalt Gebauer in Kamen vertritt Sie fachkundig und kompromisslos bei der Rückforderung Ihrer ehebedingten Zuwendungen.

Jetzt beraten lassen – bevor es zu spät ist!

Immobilie

Immobilie bei Scheidung – Wer behält das Haus? So retten Sie Ihre Werte!

Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Haus schnell zum Pulverfass! Emotionen kochen hoch, finanzielle Existenzen stehen auf dem Spiel – und oft wird um jeden Quadratmeter erbittert gekämpft. Was passiert tatsächlich mit der Immobilie nach der Trennung? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte optimal schützen und kostspielige Fehler vermeiden:

Immobilie während der Trennung – Wer darf bleiben?

In der Trennungsphase gelten andere Regeln als nach der Scheidung:

  • Beide Ehepartner haben grundsätzlich gleiche Rechte an der Immobilie.
  • Ein Partner kann die Immobilie nur bei triftigen Gründen allein nutzen (z.B. Kindeswohl oder häusliche Gewalt).
  • Achtung: Wer freiwillig auszieht, verliert möglicherweise seine Position bei späteren Verhandlungen!

Nach der Scheidung – Wer bekommt das Haus?

Nach Rechtskraft der Scheidung entscheidet sich endgültig, wem die Immobilie gehört:

  • Verkauf: Immobilie verkaufen und Erlös gerecht teilen – oft der einfachste Weg, aber nicht immer der beste.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Ehepartner kauft den anderen aus – wir helfen Ihnen dabei, einen fairen Preis zu verhandeln.
  • Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung gelingt, droht die Zwangsversteigerung. Das Haus geht oft deutlich unter Wert weg – ein finanzielles Desaster!

Vorsicht Falle – Streit um Immobilie eskaliert schnell!

Typische Risiken bei Streitigkeiten rund um die Immobilie sind:

  • Massive finanzielle Verluste durch überhastete Entscheidungen.
  • Verlust Ihres Wohnrechts bei unüberlegtem Auszug.
  • Teure Gerichtsverfahren, wenn keine Einigung gelingt.

Spektakuläre Praxisfälle – so haben wir Mandanten geholfen:

  • Fall 1 – Mutter sichert sich Haus: Die Mutter mit zwei Kindern konnte die Immobilie behalten, da wir vor Gericht überzeugend nachwiesen, dass dies im Interesse des Kindeswohls erforderlich war.
  • Fall 2 – Erfolgreiche Einigung statt Versteigerung: Wir verhinderten eine drohende Zwangsversteigerung durch geschickte Verhandlungen und erzielten einen hohen Verkaufspreis, der beide Parteien zufriedenstellte.
  • Fall 3 – Vater rettet Immobilie: Nach erbittertem Streit konnten wir einen fairen Übernahmevertrag aushandeln – Ergebnis: Der Vater behielt das Haus, und beide Seiten sparten sich hohe Gerichtskosten.

Ihre Immobilie, Ihre Existenz – jetzt handeln!

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Gebauer in Kamen, bevor es zu spät ist!
Wir sichern Ihre Immobilie, Ihre Rechte und Ihr Vermögen – professionell, strategisch und effektiv.

Familienfahrzeug

Wem gehört das Auto bei Trennung oder Scheidung? – Das müssen Sie wissen!

Die Eigentumsfrage rund ums Auto wird bei einer Trennung oder Scheidung schnell zum Konfliktpunkt. Diese Punkte entscheiden:

  • Kaufvertrag: Wer steht als Käufer im Vertrag?
  • Fahrzeugbrief: Auf wen ist das Auto zugelassen?
  • Nutzung: Wer fährt das Auto regelmäßig?
  • Wartung: Wer kümmert sich um Reparaturen und Pflege?
  • Zeitpunkt des Kaufs: Vor oder nach der Trennung erworben?

Auto als Haushaltsgegenstand oder Vermögen?

  • Ein Auto: Häufig Haushaltsgegenstand, wenn familiär genutzt.
  • Zwei Autos: Meist Vermögen, außer es gibt ein gemeinsam genutztes Zweitauto.
  • Nach der Trennung gekaufte Autos gehören nie zum Haushalt.

Wichtig bei Scheidung und Trennung:

  • Während der Trennung: Nutzung nach Billigkeitsgrundsätzen (§ 1361a Abs. 2 BGB), oft entscheidend bei Kindesbetreuung.
  • Nach der Scheidung: Ein Partner kann gemäß § 1568b BGB das Auto erhalten – der andere bekommt finanziellen Ausgleich.

Unsicher? Rechtsanwalt Gebauer in Kamen klärt Ihre Situation professionell und sichert Ihre Rechte rund ums Auto.

Miete

Nutzungsentgelt bei Trennung: Muss der Ex-Partner Miete zahlen?

Die Trennung steht bevor, doch wer zahlt die „Miete“, wenn ein Partner weiter in der gemeinsamen Immobilie lebt? Vorsicht – hier drohen hohe finanzielle Verluste!

Nutzungsentgelt: Wer zahlt bei gemeinsamem Eigentum?

  • Während der Trennung: Der bleibende Partner kann zur Zahlung verpflichtet werden (§ 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB)!
  • Nach der Scheidung: Pflicht zur Zahlung nach § 745 Abs. 2 BGB – klare Regeln schützen Ihr Vermögen!

Wichtig für Eigentümer:

  • Klären Sie frühzeitig, wer welche Zahlungen übernimmt!
  • Ohne klare Vereinbarung verschenken Sie bares Geld!

Achtung – hier lauern kostspielige Fallen!

Vermeiden Sie finanzielle Nachteile – lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Rechtsanwalt Gebauer in Kamen sichert Ihre Rechte beim Nutzungsentgelt und verhindert, dass Sie unnötig draufzahlen!

 

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