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Erbrecht Unna

Hausstand, Erbrecht der Ehegatten

Senioren-Paar

Das Erbrecht beschreibt das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln. Zum anderen bezieht sich das Erbrecht auch auf Personen, die als Erben eingesetzt werden. Der Begriff Erbrecht bezeichnet auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf eine oder auch mehrere andere Personen befassen.

Wer ein Erbe annimmt, erbt alles, was ihm testamentarisch oder von Gesetzes wegen zusteht – also gleichermaßen Vermögenswerte wie auch Schulden. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird mit dem Tod des Erblassers Gesamtrechtsnachfolger. Das Erbrecht ist laut Grundgesetz ausdrücklich garantiert. Inhalte und die Beschränkungen des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach-rechtlichen Vorschriften. Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit und das Erbrecht der Verwandten.

Erbrecht Unna - Beerdigungskosten

Die Beerdigungskosten fallen dem Erben des Verstorbenen zu Last, jedoch sind sie nicht zur weiteren Grabpflege verpflichtet – sofern es nicht im Testament festgehalten wurde. Für die Durchführung der Bestattung ist der sog. Bestattungspflichtige zuständig (zumeist sind das nahe Angehörige des Verstorbenen). Sterbegelder zur Finanzierung der Bestattung wurden von den gesetzlichen Krankenkassen lediglich bis Ende des Jahres 2003 gezahlt.

Erbrecht Unna - Erbrecht der Ehegatten

Ehegatten konkurrieren mit den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung sowie mit den Großeltern des Erblassers. Der eingetragene Lebenspartner hat ebenfalls ein solches Erbrecht.

Erbrecht Unna - Hausstand

Wer dem Hausstand angehört, kann gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches bis zu 30 Tage nach dem Tod nach dem Tod des Erblassers Gewährung von Unterhalt verlangen. Die Nutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen ist dabei mit eingeschlossen.

Erbrecht Unna - Verfügung von Todes wegen

Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln. Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder, Ehegatten oder die Eltern) können den Pflichtteil verlangen, wenn sie im Testament des Verstorbenen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen beschränkt oder sogar entzogen werden.

  • Auflage
    Eine Verfügung von Todes wegen, die einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, wird Auflage genannt.
  • Vermächtnis
    Ohne jemanden als Erben einzusetzen, kann der Erblasser beliebige Personen mit einem Vermächtnis begünstigen. Das Vermächtnis ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch des Berechtigten..
  • Testament
    Eine Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.
  • Erbvertrag
    Wie auch ein Testament ist ein Erbvertrag eine Willenserklärung über das Vermögen, der Vertrag ist jedoch bindend.

Gesetzliches Erbrecht Unna

Wird kein Testament und kein Erbvertrag errichtet, so greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt. Das Erbe geht nur dann an das Finanzamt, wenn keine leiblichen Verwandten vorhanden sind. Schlägt der letztmögliche Erbe die anstehende Erbschaft aus, geht das Erbe ebenfalls an das Finanzamt.

 

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