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Internetrecht Urheberrecht Bergkamen

Rechtsanwalt Gebauer betreut Mandanten aus Bergkamen im Internetrecht und Urheberrecht. Die Tätigkeit besteht dabei, sie gegenüber den Forderungen von Personen auf Unterlassung eines Handelns zu vertreten. Dabei geht es um Verstöße gegen die Impressumspflicht mit Unterlassungserklärungen, das Filesharing oder das Framing.

Internetrecht Urheberrecht Bergkamen - Impressumspflicht

Person tippt auf transparente Adresszeile

Rechtliche Grundlage

Es bestehen nach dem Telemediengesetz bestimmte Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Angeboten. Diese Informationen müssen - so verlangt es das Gesetz - leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Daran würde es fehlen, wenn die Informationen erst nach mehreren Zwischenschritten erreichbar wären oder versteckt sind.

Unterlassungserklärung

Sind Sie Mitbewerber desjenigen, der den Verstoß begeht, steht Ihnen das Abmahnungsrecht zu. Mitbewerber sind Sie dann, wenn Sie und der Störer vergleichbare Produkte anbieten. Wenn der Täter bereits zuvor abgemahnt wurde, kommt ihre Abmahnung zu spät, er kann auf die bereits erteilte Unterlassungserklärung verweisen. Prüfen Sie aber die Ernsthaftigkeit der Erklärung, vielleicht besteht die Störung ja fort und er muss die Unterlassungserklärung Ihnen gegenüber abgeben.

Internetrecht Urheberrecht Bergkamen - Filesharing

Diverse Endgeräte

Ermittlung der IP-Adresse

Die Ermittlung von IP-Adressen ist sehr fehleranfällig, da viele verschiedene Personen daran beteiligt sind. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an den Vortrag zur falschen IP-Adresse sehr hoch sind. Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass konkrete Fehler nachgewiesen werden müssen. Die bloße theoretische Möglichkeit eines Fehlers reicht dem Bundesgerichtshof nicht aus. Das Argument der falschen IP-Adresse dürfte damit in vielen Fällen erfolglos sein.

Minderjährige

Wenn man Ihnen vorwirft, sie hätten ihr Kind bei der Internetnutzung nicht richtig beaufsichtigt, so ist dieses Argument nicht zutreffend. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sie bei einem normal entwickelten 13-jährigen Kind ihrer Aufsichtspflicht dadurch nachgekommen sind, dass sie über die Gefahren des Internets belehrt haben und die Teilnahme an Tauschbörsen verbieten. Sie sind nicht verpflichtet, die Nutzung des Kindes zu überwachen und den PC des Kindes zu überprüfen und den Zugang zum Internet zu sperren. Dazu wären sie erst dann verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß vorliegen.

Internetrecht Urheberrecht Bergkamen - Framing

Frau mit Smartphone und Laptop

Was ist Framing?

Dies bezeichnet zum Beispiel den Vorgang, dass sie Teile einer anderen Seite auf ihrer Seite eingebunden haben. Dies können Bilder, Musik alle mögliche Art von Webinhalten sein. Dies kann sie auch betreffen, wenn sie Profile von Freunden, Bekannten aus sozialen Netzwerken teilen. Wenn sie deswegen abgemahnt werden und Rechtsanwaltskosten tragen sollen, ist zu überlegen, was zu tun ist.

Auskunft

Es kann vorkommen, dass sie vom Abmahnenden auf Auskunft in Anspruch genommen werden. Wenn dies zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches dient, da sie tatsächlich den Verstoß begangen haben, so müssen sie Auskunft erteilen. Allerdings ist die Auskunft nicht grenzenlos zu erteilen. Als Angaben reichen aus, die Dauer der Veröffentlichung und die Zugriffszahlen auf die entsprechenden Seiten. Keinesfalls muss Auskunft zu Kundendaten gegeben werden.

Schadenersatz

Wenn sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. So ist zunächst einmal zu klären, ob sie den Verstoß zu verschulden haben. Für den Schadensersatzanspruch ist nämlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit Voraussetzung. Sie müssen entweder im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehandelt haben oder aber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Sie müssen daher alles Erforderliche tun, um die Rechte in Erfahrung zu bringen. Wenn der Hinweis auf Rechte auf einer Webseite so versteckt ist, dass ein normaler Nutzer sie auch unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht entdecken kann, so wird man dazu kommen müssen, dass kein Verschulden vorliegt. Denkbar wäre dies bei versteckten Hinweisen im Impressum.

 

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