Internetrecht Urheberrecht Werne
Rechtsanwalt Gebauer betreut Mandanten aus Werne im Internetrecht und Urheberrecht. Die Tätigkeit besteht dabei, sie gegenüber den Forderungen von Personen auf Unterlassung eines Handelns zu vertreten. Dabei geht es um das Filesharing, Verstöße gegen die Impressumspflicht, das Recht am Foto und Bild.
Internetrecht Urheberrecht Werne - Filesharing
Ihnen wird ein Schreiben einer Anwaltskanzlei zugestellt. Der Vorwurf darin lautet: Sie haben letztes Jahr gegen 16:00 Uhr einen Film in einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Sie sollen hierfür Schadensersatz in Höhe von 500 € und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 300 € zahlen. Ihnen wird gleichzeitig eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Aufforderung zur Unterschrift übersandt. Ihnen wurde eine Frist gesetzt, innerhalb von einer Woche zu zahlen und die Unterlassungserklärung abzugeben. Falsche ErmittlungenEs ist nicht ihre Pflicht, die Richtigkeit der Ermittlungen darzulegen. Sie können also die Richtigkeit der Ermittlungen einfach bestreiten. Die Richtigkeit der Ermittlungen der IP-Adresse sprechen auch nicht für sich, auch diese können Sie einfach bestreiten. Ob dies in Zukunft auch weiterhin so möglich sein wird, bleibt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzuwarten. |
Internetrecht Urheberrecht Werne - Impressum Wettbewerbsverstoß
Rechtliche GrundlageEs bestehen nach dem Telemediengesetz bestimmte Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Angeboten. Diese Informationen müssen – so verlangt es das Gesetz – leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Daran würde es fehlen, wenn die Informationen erst nach mehreren Zwischenschritten erreichbar wären oder versteckt sind. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht begründet eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes. Die Impressumspflicht soll den Verbraucher schützen und ein Verstoß dagegen könnte einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung darstellen. Voraussetzung ist aber weiter eine spürbare Beeinträchtigung für den Verbraucher. In irgendeiner Form müsste er sich durch die fehlende Information beeinflusst sehen. Man merkt jetzt schon, dass dies alles sehr theoretisch ist und es auf den Einzelfall ankommt. |
Internetrecht Urheberrecht Werne - Recht am Foto und Bild Nutzung
Wenn man Ihnen vorwirft, ein Foto zu benutzen, woran ein anderer ein Recht hat, so ist zunächst zu klären, wer die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hat. Dies gilt auch für Bildausschnitte. Achten Sie darauf, dass die Gegenseite eindeutig darlegen kann, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt das Bild verwendet haben. Bei einem Vorwurf der Rechtsverletzung sollten Sie in jedem Fall die Inhaberschaft und das Recht, das Bild öffentlich zugänglich zu machen, bestreiten. LöschungWenn Sie das Bild beseitigen müssen, so sollten Sie darauf unbedingt Acht geben, dass das Bild nicht nur augenscheinlich von der Webseite entfernt wird, sondern die Bilddatei als solche muss so gelöscht sein, dass sie unter keinen erdenklichen Umständen aufgerufen werden kann. Wenn die Bilddatei auf dem Server verbleibt, so wäre es denkbar, dass mit Eingabe des direkten Pfades das Bild weiter angezeigt werden kann, was dann zugleich eine öffentliche Zugänglichmachung bedeutet. Es besteht damit die Gefahr der Abmahnung. |